Bremsen ohne Grund führt zu Hauptschuld bei Auffahrunfall

Saarbrücken (dpa/tmn) - Wer mit dem Auto ohne zwingenden Anlass abrupt bremst, kann bei einem Auffahrunfall die Hauptschuld zugewiesen bekommen. Das resultiert aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 67/15), auf die der ADAC hinweist.

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Im verhandelten Fall stand eine Autoschlange vor einer roten Ampel. Bei grün fuhren die ersten zwei Autos an. Die Fahrerin des dritten Autos startete zunächst ebenfalls, bremste dann aber abrupt ab. Dadurch fuhr der vierte Autofahrer auf. Die Fahrerin dachte laut eigenen Angaben, dass eine von rechts kommende Radfahrerin die für sie geltende rote Fußgängerampel ignorieren könnte. Die Autofahrerin machte ihren Schadenersatzanspruch bei der Haftpflichtversicherung geltend, die sich aber gegen eine volle Zahlung sträubte. Denn der Hintermann müsse nicht mit dem plötzlichen Bremsen rechnen.

Das Landgericht entschied gegen die Klägerin: Es sei untersagt, ohne triftigen Grund stark zu bremsen. Zeugenaussagen konnten bestätigen, dass die Radfahrerin nicht erkennen ließ, dass sie gegen die Verkehrsregeln handeln würde. Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr ist aber laut Gericht verpflichtet, auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten, um auch vor plötzlichen Hindernissen stoppen zu können. Daher wurde dem Auffahrenden ein Haftungsanteil von einem Drittel auferlegt.