Gesetz der Straße Gelb oder Rot? Geprüfte Blitzanlage lässt keine Zweifel zu

Berlin (dpa/tmn) - Eine geprüfte Blitzanlage reicht, um Zweifel darüber auszuräumen, ob ein Autofahrer noch gerade bei Gelb oder bereits bei Rot über die Ampel gefahren ist. Das lässt sich aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 3 Ws (B) 649/15 ab) ableiten, auf das der ADAC hinweist.

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Im konkreten Fall fuhr ein Autofahrer innerorts über eine rote Ampel. Das dokumentierte ein Foto einer fest installierten Kamera. Gegen den folgenden Bußgeldbescheid legte der Mann eine Beschwerde ein. Denn als er auf die Ampel zufuhr, sei sie noch gelb gewesen. Erst nach der Haltelinie sei sie auf Rot gesprungen. Gefahrloses Halten sei aber nicht mehr möglich gewesen, da er schon auf die Kreuzung gefahren wäre. In erster Instanz verlor der Fahrer und legte Beschwerde ein. Es sei nicht ermittelt worden, wo sein Auto genau war, als die Ampel umschaltete.

Das Gericht lehnte die Beschwerde ab. Es habe sich um eine von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüften Anlage gehandelt. Man müsse daher von einem standardisierten Messverfahren ausgehen. Ausführungen zur Messung selbst seien daher entbehrlich. Ginge man von einem maximalen Tempo von 50 km/h und einer nachgewiesenen Gelbphase von drei Sekunden aus, sei davon auszugehen, dass ein Anhalten problem- und gefahrlos möglich gewesen wäre. Der Rotlichtverstoß sei damit nachgewiesen.