Der Fall, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist, betraf ein Wohnmobil, das bei bestimmten Außentemperaturen und Drehzahlen regelmäßig beim Kaltstart ruckelte. Der Verkäufer wollte das Fahrzeug nicht zurücknehmen. Der Kunde klagte.
Er hatte vor Gericht Erfolg. Denn mehr noch als nur bei einem Komfortmangel reduziere das Ruckeln regelmäßig zeitweise die Motorkraft. Die Funktionsbeeinträchtigung trete praktisch bei jeder Fahrt auf. Außerdem gebe es berechtigte Befürchtungen für einen langfristig drohenden Motorschaden. Daher sei das Fahrzeug mangelhaft und der Kauf rückabwickelbar.