Reparatur: Schummeln mit Hilfe der Werkstatt ist Betrug
Köln (dpa/tmn) - Bei der Reparatur von Glasbruchschäden gehen Autofahrer besser nicht auf unmoralische Angebote der Werkstatt ein. Autofahrer, die über Schummeleien etwa die Selbstbeteiligung an Schäden sparen wollen, machen sich strafbar.
Schäden am Auto können teuer sein, Autofahrer sollten jedoch nicht in Versuchung geraten, ihre Kosten per Versicherungsbetrug zu reduzieren. Ein Betrug liegt etwa vor, wenn Kunden einen Rabatt auf die Reparaturkosten erhalten, der genau die Höhe der mit der Kaskoversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung ausmacht, und die Werkstatt diesen Nachlass der Versicherung verschweigt. Das ist strafbar, wie das Amtsgericht Köln (Az.: 523 DS 77/13) in einem Urteil entschieden hat, auf das der ADAC hinweist.
In dem verhandelten Fall gewährte die Werkstatt einem Autofahrer einen Nachlass auf die Reparaturkosten für seine kaputte Scheibe. Den Anspruch des Autofahrers gegen die Versicherung ließ die Werkstatt sich abtreten, verschwieg den Rabatt jedoch und rechnete den Schaden in voller Höhe ab. Dieses Vorgehen war so ausdrücklich mit dem Autofahrer vereinbart, der wusste, dass er sich die Selbstbeteiligung auf diesem Wege sparte. Die Richter sahen daher den Tatbestand des Betrugs als erfüllt an.