Verkehrssünder müssen auf Beweisfoto klar erkennbar sein
Bamberg (dpa/tmn) - Wer auf einem Blitzerfoto nicht ausreichend zu erkennen ist, hat Glück gehabt: Dann ist auch keine Strafe möglich. So urteilte zumindest das Oberlandesgericht Bamberg.
Verkehrssünder, die auf Blitzerfotos oder Bildern einer Abstandsüberwachung nicht deutlich zu erkennen sind, müssen nicht zahlen. Der Fahrer muss klar identifizierbar sein - zeigt die Aufnahme keine charakteristischen Merkmale, kann er nicht belangt werden. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden (Az.: 2 Ss OWi 143/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Das Amtsgericht Landsberg am Lech hatte zuvor eine Autofahrerin wegen zu geringen Sicherheitsabstands zu 160 Euro Strafe verurteilt. Da ihr Gesicht auf dem Beweisfoto durch Sonnenbrille und Lenkrad verdeckt war und man sie nicht eindeutig erkennen konnte, hob das Oberlandesgericht Bamberg die Entscheidung auf.