Weniger als 60 km/h auf Autobahn ist kein Verstoß
Berlin (dpa/tmn) - Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h? Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Darauf macht die Deutsche Verkehrswacht in Berlin aufmerksam.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt lediglich vor, dass Autobahnen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden dürfen, „wenn deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h und mehr beträgt“, teilt die Deutsche Verkehrswacht mit.
Daraus dürfe allerdings nicht geschlossen werden, dass Fahrer mit beliebig geringer Geschwindigkeit unterwegs sein dürften, sagt Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE). „Gegen die StVO verstößt auch, wer ohne triftigen Grund durch Langsamfahren den Verkehr behindert.“ Die Geschwindigkeit müsse so gewählt werden, dass sie sich dem Verkehrsfluss anpasse.
Die Fahrt auf deutschen Autobahnen ist zudem durch eine ganze Reihe weiterer Vorschriften reglementiert. So verstoßen Autofahrer laut Deutscher Verkehrswacht gegen die StVO, wenn sie auf dem Standstreifen an einem Stau vorbei zur nächsten Ausfahrt rauschen. Auch rechts Überholen stellt einen Verstoß dar und ist nur erlaubt, wenn der Verkehr stockt oder steht. Eine Pflicht zum Ausscheren nach links, um einfädelnden Fahrzeugen an Zufahrten Platz zu machen, besteht laut Verkehrswacht nicht.