ARD: Rundfunkgebühr für Ost-Datschen bleibt
Berlin (dpa) - Auch nach dem Protest gegen eine Rundfunkgebühr für Datschenbesitzer bleibt die ARD dabei: Wer eine Laube hat, die größer ist als 24 Quadratmeter, wird in Zukunft weiter zur Kasse gebeten.
Hat die Datsche 25 Quadratmeter Wohnfläche oder mehr, müssen die Besitzer Rundfunkgebühren zahlen. Da im Osten viele Lauben größer sind, stößt die Gebührenreform von ARD und ZDF in den neuen Ländern teilweise auf Widerstand. Kleingärtner im Osten befürchten, dass sie von 2013 an gleich zweimal 17,98 Euro im Monat zahlen müssen - jeweils für ihr Wochenendhaus und die eigene Wohnung. Reformgewinner sind laut ARD Kleingärtner mit Lauben unter 24 Quadratmeter. Sie müssen für ihr Häuschen dann kein Geld mehr an die GEZ überweisen.
Wie der für die Gebühr zuständige Südwestrundfunk (SWR) auf Anfrage weiter mitteilte, werden Datschen ab 25 Quadratmeter nach Vorgaben des neuen Staatsvertrages als beitragspflichtige Wohnungen eingestuft. Ohnehin seien schon jetzt Radios oder TV-Geräte in Zweitwohnungen gebührenpflichtig. Daher sei eine Mehrbelastung von Inhabern größerer Datschen, die als Wohnungen gelten, nicht zu erwarten, erklärte das ARD-„Projektbüro Begleitkommunikation Rundfunkbeitrag“ beim SWR.
In der DDR durften Datschen auch größer als 24 Quadratmeter sein. Für den Bundesverband Deutscher Gartenfreunde, der eine Million Kleingärtner vertritt, liegt der Fehler im neuen Rundfunkstaatsvertrag. Dort werden Lauben auf 24 Quadratmeter begrenzt. Nach der Vereinigung seien aber auch größere Datschen im Osten als Kleingärten anerkannt worden. Dies sollte auch bei der Gebührenreform berücksichtigt werden, sagte ein Sprecher.
Dem neuen Staatsvertrag, der am 1. Januar 2013 in Kraft treten soll, müssen alle Länderparlamente zustimmen. Mit der Reform wird die Gebühr nicht mehr für Geräte, sondern pauschal für jeden Haushalt erhoben.