Bundesnetzagentur Details des „StreamOn“-Tarifs der Telekom unzulässig
Bonn (dpa) - Die Bundesnetzagentur hat Details der mobilen Daten-Flatrate „StreamOn“ der Telekom für Video- und Audiodienste untersagt. Einzelne Punkte der Zubuchoption verstießen gegen Vorschriften über die Netzneutralität und das Roaming, erklärte die Bundesbehörde in Bonn.
Das Prinzip des Tarifs, dass die Nutzung bestimmter Audio- und Videodienste wie Spotify und Netflix, nicht auf das Datenvolumen des Vertrags angerechnet wird, wurde von der Bundesnetzagentur allerdings nicht in Frage gestellt. Das so genannte Zero Rating-Angebot als solches sei nach derzeitiger Sicht der Bundesnetzagentur im Wesentlichen zulässig.
Beim „StreamOn“-Service der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste wie Apple Music, Amazon, Netflix und Youtube nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet.
Die Aufsichtsbehörde stößt sich nun vor allem am Kleingedruckten in den Telekom-Verträgen. So werde im „Tarif L“ die Datenübertragungsrate beim Videostreaming auf DVD-Qualität reduziert, Audiostreaming hingegen nicht. Die Telekom dürfe die Streaming-Qualität zwar reduzieren oder auch nicht, müsse dabei aber Audio- und Videodienste gleich behandeln. Eine unterschiedliche Behandlung der Medientypen verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. „Dieser Grundsatz sichert, dass über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Start-ups“, erklärte die Bundesnetzagentur.
Verbraucher könnten derzeit „StreamOn“ im europäischen Ausland auch nicht so wie im Inland nutzen und vom Roam-Like-at-Home-Prinzip profitieren. „Während im Inland das Datenvolumen der „StreamOn“- Dienste unbegrenzt ist, wird bei der Nutzung im EU-Ausland das durch „StreamOn“ genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des Magenta Tarifs abgezogen“, bemängelte die Bundesnetzagentur.
Die Telekom Deutschland muss nun innerhalb von zwei Wochen reagieren und die von der Bundesnetzagentur identifizierten Mängel beseitigen. Nach dem Paragraf 126 Telekommunikationsgesetz kann die Bundesnetzagentur bestimmte Dienste untersagen und zur Durchsetzung auch hohe Strafgelder verhängen.
Die Telekom will nun prüfen, wie man „mit der Rechtsauffassung und den Forderungen der Bundesnetzagentur umgehen“ werde. „Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur Zero-Rating grundsätzlich nicht in Frage stellt“, erklärte das Unternehmen. Die Telekom stehe für das offene und freie Internet. „Bei StreamOn ist entscheidend: Jeder Anbieter von Musik- oder Videostreaming kann bei uns unproblematisch Partner werden und die Partner müssen uns auch nicht bezahlen. Es gibt keine Diskriminierung.“ StreamOn sei attraktiv für Verbraucher und für die Anbieter von Streamingdiensten.
Neben der Telekom ist auch Vodafone seit Ende September mit einem solchen Tarif auf dem Markt. Die Bundesnetzagentur hat hier ebenfalls eine Prüfung angekündigt.
Die Grünen im Bundestag kritisierten die Grundsatz-Entscheidung, das „Zero-Rating“ nicht grundsätzlich zu untersagen. „Wir hätten uns eine insgesamt sehr viel deutlichere Entscheidung des Beirats der Agentur gewünscht“, erklärte der netzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Konstantin von Notz. Es handele sich „bei dem gesamten Angebot der Telekom um einen klaren Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität“. Die Bevorzugung weniger Partnerdienste, die sich nur wenige große Anbieter leisten könnten, gehe direkt zu Lasten von Mitbewerbern, der Wettbewerbsvielfalt und der Verbraucher.