Ombudsperson für Europäer EU drängt USA zum Nacharbeiten beim „Datenschutzschild“
Brüssel (dpa) - Mehr als ein Jahr nach der EU-Datenschutzvereinbarung mit den USA fehlt dort immer noch die versprochene Institution für Beschwerden betroffener Europäer.
In einer ersten Bilanz mahnte die EU-Kommission die Regierung in Washington, die sogenannte Ombudsperson für den „Datenschutzschild“ so rasch wie möglich zu bestimmen und freie Stellen beim zuständigen Aufsichtsgremium PCLOB zu besetzen.
Der „Schutzschild“ vom August 2016 soll Missbrauch von Daten verhindern, die zum Beispiel beim Online-Shopping oder auf sozialen Netzwerken übermittelt werden - also etwa Name, Adresse oder Kreditkartennummer aus einer europäischen Flugbuchung, die an ein Hotel in den USA gehen. US-Firmen müssen sich für solche Datentransfers beim Handelsministerium registrieren und Regeln akzeptieren. Das Abkommen beschränkt zudem den Datenzugriff durch US-Sicherheitsbehörden.
Insgesamt funktioniere die Vereinbarung gut, aber „es bleibt Raum für eine verbesserte Umsetzung“, sagte EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourova. Beide Seiten müssten aktiv darauf achten, dass hohe Datenschutzstandards gewahrt würden.
Neben der Einsetzung der vereinbarten Ombudsperson fordert die EU unter anderem eine strengere Durchsetzung der Regeln durch das US-Handelsministerium. EU-Bürger sollten besser informiert werden, wann und wie sie sich beschweren könnten. Datenschutzbehörden auf beiden Seiten sollten enger zusammenarbeiten.