EuGH lehnt Sammelklage ab Facebook droht wegen Datenschutz „Musterklage“ in Österreich
Luxemburg (dpa) - Facebook droht in Österreich eine Musterklage wegen Datenschutzverstößen. Der Wiener Aktivist Max Schrems erstritt sich am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof das Recht, den Internetriesen in seiner Heimat zu verklagen.
Schrems' geplante Sammelklage im Namen von Tausenden Facebook-Nutzern aus Deutschland und anderen Ländern ist aber nicht zulässig - jedenfalls noch nicht. Die EU-Kommission kündigte für April Vorschläge an, damit Verbraucher ihre Rechte besser durchsetzen können.
Der Datenschützer und Jurist Schrems liegt seit Jahren im Streit mit Facebook, dem er Datenschutzverstöße vorhält. Schon 2011 erstattete der heute 30-Jährige Anzeige in Irland, am europäischen Sitz des Netzwerks. Im Zuge dieser Dauerfehde machte er 2015 bereits mit einem anderen EuGH-Urteil Furore: Das Gericht kippte damals die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA.
Mit seinen Beschwerden gegen Facebook kam Schrems aber kaum weiter. Als die irische Datenschutzbehörde nach drei Jahren immer noch nicht über seine Anzeigen entschieden hatte, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.
Schrems beruft sich auf das EU-Recht als Verbraucher, in der Heimat statt im Ausland gegen international tätige Konzerne zu klagen, den sogenannten Verbrauchergerichtsstand. Facebook hielt vor dem EuGH dagegen, Schrems sei kein „Verbraucher“, weil er als Aktivist das soziale Netzwerk auch beruflich nutze, Bücher publiziere, Vorträge halte und Ansprüche anderer geltend machen wolle.
Tatsächlich zieht der junge Österreicher den juristischen Streit sehr professionell auf. Für die angestrebte Sammelklage holte er sich zum Beispiel Unterstützung des Prozessfinanzierers Roland, der nach eigenen Angaben bereits 250 000 Euro dafür ausgegeben hat.
Das Verfahren in Österreich wurde zunächst im Namen von Schrems und sieben weiteren Personen aus Österreich, Deutschland und Indien geführt. Nach Schrems' Worten wollten sich aber insgesamt bis zu 25 000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern dem Verfahren anschließen, darunter mehr als 5000 aus Deutschland. Für jeden sollten 500 Euro Schadenersatz erstritten werden. Finanzierer Roland hätte im Erfolgsfall eine Beteiligung bekommen. Schrems selbst führt das Verfahren aber nach eigenen Angaben ehrenamtlich.
Trotz dieser besonderen Umstände entschied der EuGH: Schrems habe durch diese Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher nicht verloren und könne in eigener Sache sehr wohl in Österreich klagen. Nur könne er den Verbrauchergerichtsstand eben nicht im Namen anderer Facebook-Nutzer geltend machen - egal, ob sie in Österreich oder im Ausland wohnen.
Für Schrems wie auch für Facebook ist das EuGH-Urteil zwiespältig. Facebook hob in einem sehr kurzen Kommentar nur auf die abgeschmetterte Sammelklage ab. Im übrigen freue man sich darauf, die Angelegenheit beizulegen, erklärte eine Sprecherin.
Schrems betonte nach dem Urteil, nun sei der Weg für eine Musterklage gegen Facebook in Wien endlich frei, die Blockadeversuche des Unternehmens seien gescheitert. „Facebook muss nun sein Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen“, freute er sich. „Das ist ein Riesenproblem für Facebook.“ Nur habe der EuGH die Chance vertan, „endlich auch kollektiven Rechtsschutz zu ermöglichen“. Dieser Ball gehe nun zurück an den Gesetzgeber, meinte Schrems.
Tatsächlich ist die Einführung von Sammelklagen, mit denen Verbraucher in den USA regelmäßig Schadenersatz erstreiten, auch in Europa seit Jahren in der Debatte. Schon 2013 wurden Pläne erörtert, die aber nicht vorankamen. Seit dem VW-Abgas-Skandal spricht EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourova nun wieder davon.
Als Reaktion auf das EuGH-Urteil kündigte ein Kommissionssprecher nun konkret für April einen „neuen Deal“ für Verbraucher an. „Wir haben schon sehr starke Verbraucherrechte in Europa“, sagte er. „Der Plan ist jetzt, bei der Durchsetzung der Rechte zu helfen.“