Altersfreigaben Jugendschutz und Computerspiele: Das macht die USK
Berlin (dpa/tmn) — Rot, Gelb, Grün - farbige Altersfreigabesiegel kleben auf fast jedem Videospiel. Vergeben werden sie von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Sie prüft, ab welchem Alter ein Spiel freigegeben wird.
„Tester bei der USK zu sein, ist der absolute Traumjob“, sagt Cheftester Marek Brunner. Denn neue Computerspiele liegen schon zwei bis drei Monate vor Verkaufsstart auf den Tischen der Tester. Brunner arbeitet seit 1994 dort und leitet mittlerweile den Testbereich, in dem neben ihm zehn weitere Testerinnen und Tester beschäftigt sind.
Einen Großteil ihrer Arbeitszeit verbringen sie spielend: „Im Prüfverfahren wird jedes Spiel von vorne bis hinten durchgespielt. Das ist weltweit einzigartig“, sagt Brunner.
Das ergibt einen authentischen Eindruck. Je nach Komplexität kann die Sichtung so aber auch mal 80 Stunden dauern, meint Brunner. „Die Kunst ist es anschließend, so ein umfangreiches Spiel in einem knappen Bericht abzubilden.“ Der geht dann an ein Prüfgremium aus vier Jugendsachverständigen. Die Basis der Präsentation des Spiels ist aber das Live-Spielen der aussagekräftigsten Sequenzen.
In den Anfangszeiten der USK stand dieses Gremium häufig in der Kritik, da die Mitglieder kaum einen Bezug zu Computerspielen hatten. Heute sei das zum Glück anders, meint Brunner. „Das Gremium ist näher an den Jugendlichen und dem Kulturkreis der Gamer dran.“
Anschließend diskutiert das Gremium über das Spiel und stuft es in eine der fünf Altersgruppen nach dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) ein. Der Tester ist dabei anwesend, um Fragen zu beantworten und Missverständnissen vorzubeugen. Die letztendliche Freigabe der Spiele liegt aber nicht beim Gremium, sondern bei zwei ständigen Vertretern der Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) - also beim Staat.
Ist ein Spiel jugendschutzrechtlich unbedenklich, wird es ohne Altersbeschränkungen freigegeben. Ist es nicht für Kinder und Jugendliche jeden Alters geeignet, bekommt es die Freigabe ab sechs, zwölf oder sechzehn Jahren. Ist es überhaupt nicht für Jugendliche geeignet, bekommt es keine Jugendfreigabe und ist erst ab 18. Erfüllt das Spiel Indizierungskriterien der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), wird auch diese Kennzeichnung verweigert und das Spiel an die Prüfstelle weitergeleitet.
Insgesamt gibt es rund 20 Kriterien. „Für die Freigabe ab null Jahren ist zum Beispiel interessant, wie schnell man in dem Spiel handeln muss. Ist der Handlungsdruck recht hoch, bekommt ein Spiel erst die Freigabe ab sechs Jahren“, erklärt Brunner. Auch Atmosphäre und Gewalt spielen eine große Rolle für die Einstufung. Ab zwölf Jahren freigegeben werden etwa Strategiespiele, bei denen der Spieler noch eine gewisse Distanz zum Geschehen hat. Je näher der Spieler am Spielgeschehen ist, desto eher steigt das Freigabealter. Die Altersfreigabe ist für den Handel rechtlich bindend: Jedes Spiel darf nur gemäß der Altersfreigabe zugänglich gemacht werden.
Natürlich können die Tester der USK niemals jedes Detail in den Spielen finden. „Das ist aber auch gar nicht nötig“, meint Brunner. „Die Firmen sind an einer korrekten Alterseinstufung sehr interessiert und senden uns deshalb teilweise Videomaterial mit kritischen Spielpunkten.“
Wichtig ist laut dem Bundesfamilienministerium, dass es sich bei den Alterseinstufungen nicht um pädagogische Empfehlungen handelt. „Die Alterskennzeichnungen beschreiben nur, dass das Computer- oder Videospiel aus Sicht des Jugendschutzes ohne Risiken ist und einen Jugendlichen in entsprechendem Alter in seiner Entwicklung nicht beeinträchtig“, erklärt Jürgen Sleegers, Pädagoge an der TH Köln. Er rät Eltern, sich ergänzend im Netz über pädagogische Sichtweisen auf die jeweiligen Spiele zu informieren und empfiehlt dafür etwa spieleratgeber-nrw.de, spielbar.de und internet-abc.de.
Auch Brunner sieht die Grenzen der USK-Kennzeichnung: „Eine Freigabe ab zwölf Jahren heißt nicht, dass das Spiel für Zehnjährige komplett ungeeignet ist. Sobald ein Kriterium für eine niedrige Altersfreigabe nicht erfüllt ist, rutscht ein Spiel hoch.“ Wenn Jugendliche Spiele nutzen wollen, die nach der USK-Kennzeichnung noch nicht für ihr Alter freigegeben sind, rät Sleegers Eltern, den Dialog zu suchen. So könnten Jugendliche das Spiel den Eltern vorstellen, gemeinsam anspielen und auf etwaige Bedenken der Erwachsenen sachlich eingehen.