Screenshots und Videos von Games werden meist toleriert
Berlin (dpa/tmn) - Wer geschützte Werke veröffentlichen möchte, braucht das OK des Rechteinhabers. Doch bei Computerspielen hat sich eine andere Praxis etabliert: Auch wer ohne Erlaubnis Fotos und Videos von Games ins Netz stellt, kann mit einer Duldung rechnen.
Screenshots oder Videos von Computerspielen ins Netz zu stellen, ist rein rechtlich gesehen meist nicht erlaubt. Die Nutzungsbedingungen und End User License Agreements (EULA) legten fast immer ausführlich fest, dass Spieler keinerlei Rechte an den Inhalten haben oder erwerben, berichtet das Urheberrechtsportal „iRights.info“. Auch vom Zitatrecht seien ins Netz gestellte Bilder und Videos von Games nicht wirklich gedeckt.
Wer ganz sicher gehen möchte, fragt vor einer Veröffentlichung von Bild- oder Videomaterial beim Spiele-Publisher um Erlaubnis, raten die Experten. Geht es um Screenshots, die der Entwickler bereits als Pressematerial veröffentlicht hat, kann er sich die Anfrage sparen, muss aber gegebenenfalls Bedingungen wie Quellenangaben einhalten.
Grundsätzlich müssen sich Gamer dem Portal zufolge aber wenig Sorgen machen: Die Publisher sähen meist über die Urheberrechtsverletzungen hinweg - nicht zuletzt, weil das von Usern verbreitete Material auch immer kostenlose Werbung ist.
Wie weit sich die Praxis bereits von der Gesetzeslage entfernt habe, zeigten etwa Funktionalitäten der neuen Konsolengeneration. Die Geräte erlauben etwa das direkte Veröffentlichen oder Streamen von Bildern oder Videos aus dem Game heraus. Spieler verbreiten so kommentierte Spielaufnahmen (Let's-Play-Videos), umfangreiche Videoanleitungen (Walkthroughs) oder Spielhilfen mit Screenshots. Die Zustimmung der Rechteinhaber haben sie dabei in aller Regel nicht.
Im schlimmsten Fall müssen Nutzer den Experten zufolge damit rechen, dass ihre Filme auf Videoplattformen gesperrt oder gelöscht werden, insbesondere wenn über Werbung mit dem Material auch Geld verdient wird. Bisher sind den Experten zufolge aber nicht viele solcher Fälle bekanntgeworden.
Und bei einigen YouTube-Sperrungen im Dezember 2013 ging es nicht etwa um die Videobilder der Games, sondern um die urheberrechtlich geschützte Musik, mit der die Spiele unterlegt waren. Große Publisher hätten sich sogar kritisch zu den von den Musik-Rechteinhabern veranlassten Sperrungen geäußert. Theoretisch sei aber bei Veröffentlichungen ohne Zustimmung neben einer Sperrung auch immer eine Abmahnung oder sogar ein weitergehender Rechtsstreit möglich.