Tarifanpassung und Co.: Kostenfallen im Mobilfunk
Göttingen (dpa/tmn) - Rundum sorglos telefonieren, SMS-Schicken und im Netz surfen zum Festpreis? Wer glaubt, mit so einem Angebot vor Extrakosten sicher zu sein, kann sich irren. Manchmal hält die Rechnung am Monatsende Überraschungen bereit.
Einige Kostenfallen im Überblick:
Anschlussgebühr: Viele Anbieter verlangen zum Vertragsbeginn eine Anschlussgebühr. Die liegt nicht selten bei bis zu 30 Euro. Damit soll der Aufwand aufgefangen werden, den der Anbieter mit dem Neukunden hat. Immerhin gibt es immer wieder Aktionen, bei denen Anbieter auf diese Gebühren verzichten. „Auf die sollte man achten“, sagt Falko Hansen vom Telekommunikationsportal „teltarif.de“.
Datenautomatik: Sie wird als Komfort beworben, ärgert aber viele Verbraucher. Statt der bekannten Drosselung bis zum Monatsende gibt es nach Erreichen der Datengrenze neues Volumen - gegen Gebühr, versteht sich. „Das ist im Vertrag geregelt“, erklärt Miriam Rusch-Rodosthenous von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Anbieter informieren über eine Buchung, meist per SMS. Dann sollte man widersprechen, falls man das Extra-Volumen nicht möchte. Auf welchem Weg das geht, hängt vom Anbieter ab. „Mal geht es gleich mit einer SMS, mal über die Kundenbetreuung per E-Mail oder per Anruf.“
Tarifanpassung: Mitunter passen Anbieter Tarife automatisch dem Verhalten ihrer Nutzer an. Ein Beispiel: Wer dreimal in Folge sein monatliches Datenvolumen erschöpft hat, wird automatisch in den nächsthöheren Tarif gebucht. „Sofern dass im Vertrag geregelt ist, ist das zulässig“, erklärt Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt und Mitglied im Informationsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Da bleibt nur der Widerspruch beim Anbieter verbunden mit der Aufforderung, in die alte Tarifstufe zurückversetzt zu werden.
Rechnungen: Für die Rechnung per Post will manch ein Anbieter Geld sehen. „Das ist nicht zulässig“, sagt Rusch-Rodosthenous und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2014. Nur Anbieter, die ihre Produkte ausschließlich über das Internet anbieten, sind von dieser Entscheidung ausgenommen. Wer für eine Papierrechnung zahlen soll, widerspricht und verweist dabei auf das BGH-Urteil (Az.: III ZR 32/14), rät die Verbraucherschützerin.
Anrufpreise: Viele Verträge und Prepaid-Angebote bieten eine bestimmte Anzahl Freiminuten. Wenn die aufgebraucht sind, gelten die Standardpreise des Anbieters. „Bei Discountern im Prepaid-Bereich sind es häufig 9 bis 15 Cent pro Minute, bei Verträgen 19 bis 29 Cent pro Minute“, sagt Hansen. Ein genauer Blick in die Preisliste genügt, um den Minutenpreis nach Verbrauch der Freiminuten herauszufinden. Auch andere Kostenpunkte sind dort aufgelistet. „Etwa, ob und wie viel das Nutzen der Mailbox kostet.“
Wer oft ins Ausland telefoniert, muss vor Vertragsabschluss oder Prepaid-Karte-Kauf ebenfalls die Preisliste studieren und schauen, wo sich seine Zielländer da einsortieren. Während die Anrufpreise ins EU-Ausland bei manchen Angeboten zwischen 9 Cent ins Festnetz und 29 Cent ins mobile Netz liegen, kann es bei anderen Anbietern und in den Rest der Welt überraschend teuer werden.
Entgegen dem Roaming innerhalb der EU sind Anrufpreise ins Ausland generell nicht reglementiert, sagt Hansen. „Manche Anbieter nutzen das aus.“ Minutenpreise von bis zu zwei Euro seien dann nicht selten. Wer bereits einen Laufzeitvertrag hat, für den kann sich laut Hansen unter Umständen eine zweite Sim-Karte für Auslandstelefonate lohnen.