Vorschlag der EU-Kommission Verbraucherminister gegen Einschränkung beim Online-Widerruf
Berlin (dpa) - Die Länder-Verbraucherschutzminister haben sich gegen ein verschlechtertes Widerrufsrecht für Verbraucher im Online-Handel ausgesprochen.
Das sagte der saarländische Minister Reinhold Jost (SPD) nach einem Treffen mit seinen Ressortkollegen sowie mit Vertretern des Bundesjustizministeriums und der EU-Kommission. Jost ist derzeit auch Vorsitzender der Fachminister. Viele Details der geplanten Neuregelung begrüßte er.
Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht unter anderem vor, dass ein Unternehmen die Rückzahlung des Kaufpreises so lange verweigern kann, bis die Ware wieder bei ihm eingegangen ist. Zudem soll der Anbieter künftig Geld nicht mehr erstatten müssen, wenn der Kunde beispielsweise Kleidung nicht nur anprobiert, sondern getragen hat.
„Wenn ich Waren im Internet kaufe, dann konnte ich sie ja bisher probieren und dann auch wieder zurückschicken, wenn sie mir nicht gefallen haben“, erklärte der Berliner Verbraucherschutzsenator Dirk Behrendt als Sprecher der Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung. „Da ist natürlich die Frage: Was ist Probieren und was ist jetzt schon Gebrauchen? Das würde erhebliche Beweisschwierigkeiten mit sich bringen.“ Kunden im Versandhandel wären benachteiligt, so Behrendt. „Wenn ich die Ware schon zurückgeschickt habe, kann ich ja gar keinen Beweis mehr antreten, ob sie nun wirklich gebraucht oder nur probiert wurde.“
Entschieden ist noch nichts, da zunächst das Europaparlament und die EU-Staaten gesondert und dann miteinander über die Pläne beraten können. Die Bundesregierung kann also noch Einfluss nehmen. Renate Nikolay, die Kabinettschefin der zuständigen EU-Kommissarin für Verbraucherschutz und Justiz, sagte, sie rechne damit, dass die EU-Staaten sich bis Jahresende einig werden und die Änderungen bis zu den Europawahlen im Mai kommenden Jahres beschlossen werden können.
Der saarländische Minister Jost plädierte auch für neue Regeln, wie Entschädigungen für Verspätungen bei der Bahn oder bei Flügen abgewickelt werden sollen. Derzeit liege der Aufwand beim Kunden, der sich an das Unternehmen wenden müsse. „Dabei liegt demjenigen, der diesen Schaden zu verantworten hat, ja alles schon vor“, führte Jost aus. Nach Ansicht von Jost solle angeregt werden, dass Unternehmen den Schaden von sich aus begleichen.