Strauss-Kahn geht gegen Film über Sex-Affäre vor
Paris (dpa) - Der Skandal-Film über die New Yorker Sex-Affäre des früheren Chefs des Weltwährungsfonds, Dominique Strauss-Kahn, wird zum Fall für die Justiz.
Ein Anwalt des 65-jährigen Franzosen kündigte am Montag eine Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die Macher von „Welcome to New York“ an. Das am Wochenende beim Filmfestival in Cannes vorgestellte Werk von US-Regisseur Abel Ferrara greife ungerechtfertigterweise die alten Vergewaltigungsvorwürfe wieder auf und sei zudem antisemitisch, erläuterte der Jurist Jean Veil.
Dass die Hauptfiguren in dem Streifen andere Namen tragen, schützt die Macher nach Auffassung Veils nicht vor Strafverfolgung. Der Anwalt verwies dabei auf Interviews der Beteiligten, die immer wieder klar zu verstehen gegeben hätten, dass es um den tiefen Fall des in Frankreich kurz „DSK“ genannten Strauss-Kahn gehe. So hatte beispielsweise Hauptdarsteller Gérard Depardieu (65) gesagt, er spiele die Rolle des früheren IWF-Chefs, weil er diesen nicht möge. Strauss-Kahn sei für ihn arrogant, süffisant und ein Mann „ohne Würde“.
In „Welcome to New York“ wird der von Depardieu verkörperte Strauss-Kahn als triebgesteuerter Macho dargestellt, der bis zu den Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens ein Luxus-Leben zwischen Champagner, Zigarren und Orgien führte. Der Franzose hatte im Mai 2011 nach den Anschuldigungen seinen Chef-Posten beim Internationalen Währungsfonds (IWF) in Washington aufgeben müssen. Die inzwischen durch eine außergerichtliche Einigung beigelegte Affäre machte zudem seine Ambitionen auf eine Präsidentschaftskandidatur in Frankreich zunichte. Strauss-Kahn hatte eine Vergewaltigung öffentlich stets bestritten.
Nach Angaben Veils hat Strauss-Kahn den Film nicht gesehen. „Seine Freunde, seine Bekannten und seine Anwälte haben ihm geraten, sich zu schützen und diesen abscheulichen Film nicht anzusehen“, sagte der Anwalt. Er betonte zudem, dass Strauss-Kahn das Werk nicht verbieten lassen wolle. Sein Mandant sei kein Zensor, sagte Veil. Im Fall einer Verurteilung der Filmemacher kann Strauss-Kahn Schadenersatz erwarten.
Vor Strauss-Kahn hatte bereits dessen Ex-Frau Anne Sinclair (65) ihre „Abscheu“ über den im Internet als Abrufvideo angebotenen Film geäußert. Die Enkelin des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg kündigte allerdings an, den Machern „nicht die Freude machen zu wollen“, vor Gericht zu ziehen. „Ich gehe gegen Dreck nicht vor, ich spucke ihn aus“, schrieb sie auf der von ihr geleiteten Website „Huffington Post“.