Versammlungsrecht ja, aber nach Regeln Niemand sollte sich von einem „Spaziergang“ täuschen lassen

Meinung · Auch wenn die Teilnehmer es „Spaziergang“ nennen - es sind Demonstrationen. Und dafür gilt das Versammlungsrecht.

 Peter Kurz

Peter Kurz

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Sie nennen es Spaziergang. Doch in Wahrheit ist es natürlich eine Demonstration oder, rechtlich gesprochen, eine Versammlung. Sie nennen es eine spontane Aktion, damit sie ihr Vorhaben nicht anmelden müssen, um ansonsten zu erwartende Auflagen zu vermeiden. Doch in Wahrheit ist es eine über soziale Netzwerke verabredete Zusammenkunft. Aber wie sollen die Behörden mit dieser Verschleierungstaktik umgehen? Denn auch das, was da „Spaziergang“ genannt wird, ist durch das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, den Artikel 8 des Grundgesetzes,  geschützt. Ein besonders wichtiges Grundrecht.