Man stelle sich folgendes Szenario vor: Der Notdienst im Krankenhaus der Kommune ist schlecht besetzt – wie fast immer. Das Kind weist undefinierbare gesundheitliche Probleme auf. Die Eltern wollen aber auf den Besuch des Notdienstes verzichten, weil sie sich eine eventuell drohende Strafzahlung nicht leisten können. Und das Kind? Hätte diesen Besuch womöglich dringend gebraucht und trägt nun gesundheitliche Schäden davon. Ein extremes Szenario wohl gemerkt. Aber ein mögliches, wenn man den Forderungen nachgäbe, Eltern eine Strafzahlung aufgeben zu können, wenn sie unnötigerweise am Wochenende den medizinischen Notdienst „belästigen“.
Kommentar „Strafgebühr“ in Kinder-Notfallversorgung? Darum liegt Lauterbach richtig
Meinung · Eine Strafzahlung für Eltern, die den Notdienst im Krankenhaus „belästigen“, könnte im schlimmsten Fall gefährlich werden. Ein Kommentar.
08.08.2023
, 20:07 Uhr