Pandemie-Überblick Drastischer Anstieg bei Omikron-Fällen in NRW - 2G im Handel auf der Kippe?

Düsseldorf · Nach dem Urteil in Niedersachsen muss auch das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden - über die 2G-Regel im NRW-Einzelhandel. Unterdessen breitet sich die Omikron-Variante offenbar rasant aus.

Auch in NRW werden immer mehr Fälle der Corona-Variante Omikron erkannt.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Könnte es auch in NRW so kommen, dass die von der Landesregierung eingeführte 2G-Regelung im Einzelhandel gerichtlich gekippt wird? Die Regelung also, wonach nur noch Geimpfte oder Genesene in die Geschäfte dürfen, es sei denn, es handelt sich um Läden des täglichen Bedarfs. Mit einer Eilentscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG)  Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel in Niedersachsen gekippt. Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, hatten die Richter entschieden. Daher dürfen in Niedersachen nun auch wieder nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen in Geschäften einkaufen. Es sei denn, Ladenbesitzer verbieten das unter Berufung auf ihr Hausrecht.