Corona-Pandemie So will NRW die neuen Quarantäne-Regeln für Schulen und Kitas umsetzen
Düsseldorf · Die neuen Quarantäne-Regeln für Kitas und Schulen in NRW werden konkreter. Nun hat das Gesundheitsministerium das geplante Vorgehen in der Corona-Pandemie erläutert.
In Nordrhein-Westfalen sollen im Fall von Corona-Infektionen in Schulen und Kitas zunächst nur die erkrankten Kinder selbst in Quarantäne. Dies teilte das NRW-Gesundheitsministerium am Dienstagabend in Düsseldorf mit. Die geltenden Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Lüften, Testen und das Tragen medizinischer Masken seien weiter einzuhalten. Die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen sollen bis spätestens Ende der Woche veröffentlicht werden.
Das Ministerium sprach von „Quarantäne-Erleichterungen“ und nannte als Beispiel die Infektion eines einzelnen Kindes innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle. Das Kind werde dann in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. „Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.“ Zur Kontrolle werde bei einem Fall in Schulen die Zahl der wöchentlichen Testungen mit Antigentests erhöht. In der Kindertagesbetreuung sollen neben den freiwilligen Selbsttests nach Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt werden.
"Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen", heißt es in der Mitteilung weiter. Kontaktpersonen in Quarantäne könnten aber vorzeitig in die Schule, die Kita oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, "wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist".
Die Gesundheitsminister der Länder und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten sich am Montag für einfachere Quarantäne-Regeln bei Corona-Fällen in Schulen ausgesprochen. Grundsätzlich solle bei einem Fall nicht mehr für die gesamte Klasse Quarantäne angeordnet werden, heißt in einem Beschluss. Quarantäneanordnungen seien auf möglichst wenige Personen zu beschränken. Wie klein oder groß die betroffene Schülergruppe sein soll, die bei einem Corona-Fall in Quarantäne gehen müsste, war dabei offen gelassen worden.