„Die Verhältnismäßigkeit muss stimmen“ Missverständnisse ums Mehrweg-Gebot

Düsseldorf · Weil kein Mehrweggeschirr benutzt wurde, kamen bei vielen Schaustellern der Rheinkirmes Bußgeldbescheide der Stadt an. Diese beruft sich auf das Mehrweg-Gebot, das im Stadtrecht verankert ist.

Oliver Wilmering, Düsseldorfs Schausteller-Chef, erklärt das Nachhaltigkeits-Konzept der Schausteller – und warum man nicht durchweg auf Mehrweg setzen kann. 

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Da staunten die Schausteller nicht schlecht: Kaum war im Sommer die heiß ersehnte Rückkehr der Größten Kirmes am Rhein erfolgreich zu Ende gebracht worden, flatterte den Imbissbetreibern Post vom Umweltamt der Stadt ins Haus. Dabei wurde ihnen eine Strafe von bis zu 25 000 Euro angedroht – weil sie kein Mehrweggeschirr benutzt hatten.