(ujr) Der weltberühmte Architekt Frank O. Gehry (95) legt auch auf die Innengestaltung seiner Gebäude großen Wert, verfolgt dort künstlerische Konzepte und verknüpft so das Äußere mit dem Inneren. Deswegen ist es auch rechtens, dass die Stadt Düsseldorf nicht nur die äußere Hülle der Gebäude mit ihren prägnanten Fassaden, sondern auch Innenbereiche des Neuen Zollhofs unter Denkmalschutz gestellt hat. Zwar fällte Richterin Dörte Joecks am Verwaltungsgericht Düsseldorf an diesem Donnerstag noch kein Urteil, ließ aber klar erkennen, wie es ausfallen wird. Die Eigentümer der drei Gehry-Bauten müssen damit rechnen, dass ihre Klage abgewiesen wird. Sie akzeptieren zwar die Unterschutzstellung der Gebäude an sich, lehnen sie aber im Inneren ab. Gerade mit Blick auf Neuvermietungen ist es für sie wichtig, Veränderungen vornehmen zu können.
Gebäude im Düsseldorfer Hafen Nach 25 Jahren - Gehry-Bauten sind auch innen denkmalwürdig
Düsseldorf · Die Eigentümer der Gebäude wehren sich vor dem Verwaltungsgericht gegen Denkmalschutz.
13.09.2024
, 06:00 Uhr