Nach einer Hundeattacke auf eine Joggerin vor zweieinhalb Jahren ist die Halterin vom Landgericht Düsseldorf wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, zu zahlen in 120 Tagessätzen à 15 Euro, verurteilt worden. Anders als noch im erstinstanzlichen Urteil verfügt darf die 40-Jährige ihren Hund allerdings behalten. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte im Oktober 2023 die Einziehung des Tiers angeordnet, weil es als erwiesen ansah, dass beide belgischen Schäferhunde der Frau an der Beißattacke beteiligt waren. Der zweite Hund war schon vor Prozessbeginn altersbedingt eingeschläfert worden.
Prozess am Düsseldorfer Landgericht Halterin nach Hundeattacke auf Joggerin zu Geldstrafe verurteilt
Düsseldorf · Das Landgericht verurteilte eine Frau auch in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe. Ihr Tier aber darf sie behalten.
20.12.2024
, 06:00 Uhr