Seit Einführung der Wohnraumschutzsatzung in Düsseldorf im Jahr 2019 hat die Stadt insgesamt 387 Fälle von zweckfremder Nutzung von Wohnraum bearbeitet. Eine Zweckentfremdung liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Vermieter seine Wohnung lieber über Internetportale wie Airbnb Kurzzeittouristen anbietet, anstatt für dauerhaften Wohnraum in der Stadt zu sorgen. Um noch stärker gegen Zweckentfremdungen vorzugehen, würden Verwaltung und Politik es begrüßen, wenn ab dem 1. Juli 2021 das neue Wohnraumstärkungsgesetz des Landes in Kraft tritt und die Einführung einer Registrierungspflicht für Anbieter von Kurzzeitvermietungen kommt.
Wie bei Airbnb in Düsseldorf Stärkeres Vorgehen gegen illegale Vermietungen geplant
Düsseldorf · Bei der Durchsetzung der Wohnraumschutzsatzung dauern Verfahren regelmäßig mehrere Monate und erfordern eine Vielzahl an Recherchen. Mit einer Registrierungspflicht für Anbieter von Kurzzeitvermietungen soll sich dies ändern.
13.04.2021
, 06:00 Uhr