NRW Geldstrafe nach „falschem“ Test

Düsseldorf · Um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen, fälschte die Frau eine Anordnung zur Corona-Quarantäne.

Die Quarantäne war längst abgelaufen, die Frau hätte also vor Gericht erscheinen müssen.

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

(wuk) Eine Strafe von 2400 Euro soll eine 24-jährige Frau wegen eines Corona-Schwindels zahlen. Im November 2020 hatte sie eine Vorladung als Zeugin bei der Staatsanwaltschaft platzen lassen – und als ihr dafür 150 Euro Ordnungsgeld auferlegt wurden, legte sie eine amtliche Corona-Anordnung vor. Weil ihr Freund nämlich positiv auf Covid-19 getestet worden sei, müsse sie ebenfalls in häusliche Quarantäne. Die Ermittler forschten jedoch nach und erwirkten jetzt die Geldstrafe gegen die Frau wegen Urkundenfälschung. Doch dagegen und gegen den Vorwurf, alles sei nur erfunden und gelogen gewesen, legte sie nun Einspruch ein.