Prozess in Düsseldorf Verkehrsrowdy mit SUV droht eine härtere Strafe

Düsseldorf · Gegen 2800 Euro Strafe hatte ein Düsseldorfer Einspruch eingelegt. Weil er aber vor Gericht nicht erschien, droht ihm nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr.

Der Richter erteilte den Hinweis, dass der Angeklagte wegen absichtlichen „Herbeiführens eines Unglücksfalls“ belangt werden könnte.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor Gericht den eigenen Prozesstermin zu schwänzen, kann im Fiasko enden. So ging es einem 34-jährigen Autofahrer, der gegen einen Strafbefehl über 2800 Euro wegen Nötigung gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr Einspruch eingelegt hatte. Zur Verhandlung über diese Vorwürfe erschien dann aber nur sein Anwalt.