Landgericht Düsseldorf urteilt Begriff „Blockwart“ ist keine strafbare „Schmähkritik“

Düsseldorf · Jemanden öffentlich als „Blockwart“ zu bezeichnen, ist nicht immer eine strafbare Beleidigung. Darauf hat das Landgericht Düsseldorf hingewiesen.

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Jemanden öffentlich als „Blockwart“ zu bezeichnen, ist nicht immer eine strafbare Beleidigung. Darauf hat jetzt das Landgericht Düsseldorf im Strafprozess gegen einen 70-jährigen Autofahrer hingewiesen – und ihn freigesprochen. Das Amtsgericht hatte den Fall im August 2022 ganz anders bewertet und den Senior mit einem Schuldspruch und mit 200 Euro Strafe belegt. In der Berufung hat das Landgericht dieses Urteil jedoch gekippt.