Vollständig Geimpfte, aber auch Genesene werden gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung negativ getesteten Menschen in bestimmten Bereichen gleichgestellt. So müssen sie kein zusätzliches negatives Testergebnis mehr nachweisen, etwa bei „Click & Meet“ im Einzelhandel, beim Friseur- und Fußpflegetermin, bei der Testpflicht in Schulen oder bei der Einreisequarantäne.
Für Erleichterungen in der Corona-Krise Was machen Genesene, wenn der Test-Nachweis fehlt? Antworten aus Düsseldorf
Düsseldorf · Wer Corona überstanden hat, genießt Erleichterungen wie Geimpfte. Aber was, wenn man den Test-Nachweis nicht mehr hat? Oder gar keinen PCR-Test gemacht hat? Ein Paar aus Düsseldorf hat Antworten erhalten - eine ist aber ziemlich enttäuschend.
13.05.2021
, 13:30 Uhr