Prozess vor Landgericht Düsseldorf 19-Jähriger muss nach Kindesmissbrauch in Jugendhaft

Düsseldorf · Über Snapchat soll ein 19-Jähriger ein Mädchen kennengelernt und zu einem Treffen gedrängt haben. Jetzt wurde er in Düsseldorf wegen schweren sexuellen Missbrauchs verurteilt. Wie die Richter entschieden.

Vor dem Landgericht wurde der Angeklagte zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Foto: dpa/Martin Gerten

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs an einem zwölfjährigen Mädchen ist ein 19-jähriger Angeklagter jetzt vom Landgericht zu zweieinhalb Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Anklage gegen ihn war zunächst sogar von einer mehrfachen Vergewaltigung des Kindes ausgegangen. Einen Monat nach Beginn des Prozesses, der nahezu vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, sahen die Richter aber keine Hinweise auf Vergewaltigung. Dem minderjährigen Opfer wurde zudem eine Entschädigungssumme von 5000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Über die Online-Plattform „Snapchat“ hatte der Angeklagte im Juli 2023 zunächst einen Kontakt zu der jungen Schülerin aufgebaut – und dann immer massiver auf ein Treffen gedrängt, so die Anklage. Als das Mädchen kurz davor aber einen Rückzieher machte, weil sie sich mit dem Angeklagten nicht treffen dürfe, soll der 19-Jährige nicht nur die Zwölfjährige mit Prügel bedroht haben, sondern auch ihre Familie. Bei einem dadurch erzwungenen Treffen im leer stehenden Haus einer Verwandten des Mädchens in Geldern war es laut Anklage dann zu erheblichen sexuellen Übergriffen des Angeklagten auf die Schülerin gekommen. Dabei habe der 19-Jährige das Mädchen auch gewürgt. Erst, als die Eltern des Opfers das Haus betraten, kam ihre Tochter aus den Händen des 19-Jährigen frei. Mit Rücksicht auf die Intimsphäre und die jugendliche Entwicklung des Mädchens hat das Landgericht den gesamten Prozess jetzt hinter verschlossenen Türen geführt. Bekannt wurde deshalb auch nicht, ob der Angeklagte die Vorwürfe ganz oder teilweise eingeräumt hat. Nur so viel: Nach gründlicher Abwägung hat sich die Kammer dafür entschieden, den 19-Jährigen jetzt noch nach dem erheblich milderen Jugendrecht zu bewerten.