(wuk) Eine E-Mail voller übler Beleidigungen gegen eine Medizinerin sollte einen 47-jährigen Düsseldorfer jetzt 3600 Euro als Strafe kosten. Dagegen hat er aber Einspruch eingelegt, über den eine Amtsrichterin am Dienstag verhandelt hat. Zum Ergebnis kam es dabei jedoch nicht. Der Angeklagte bestreitet nämlich, dass er der Verfasser dieser Mail war. Etliche seiner Kumpane hätten schließlich ebenfalls freien Zugriff auf seinen Computer. Ob sich der Urheber der Schimpfkanonade überhaupt noch ermitteln lässt, gilt als zweifelhaft. Anfang 2022 hatte die Ärztin mittags um 13.48 Uhr die üble Schmähschrift auf ihrem Rechner erhalten. Darin war sie unter anderem als „dumme, kranke Schlampe“ beleidigt worden. Auch kündigte der Verfasser an, er werde demnächst an einem bestimmten Ort auf sie warten, ihr dort also auflauern. Zweifelsfrei, das ergaben Ermittlungen nach einer Strafanzeige der Medizinerin, waren diese Zeilen vom Rechner des Angeklagten verschickt worden. Als offizieller Nutzer dieser Mail-Adresse wurde er daraufhin in einem schriftlichen Strafbefehl mit 120 Tagessätzen zu je 30 Euro belegt. Umgerechnet entspricht das einem vierfachen Nettogehalt des 47-Jährigen. Der gab jetzt im Prozess aber an, er habe diese Mail weder verfasst, noch habe er den Text jemals vorher gesehen. Er könne sich das nur dadurch erklären, dass etliche seiner Freunde ebenfalls Zugriff auf seinen heimischen Rechner hätten – und dass einer von ihnen womöglich der wahre Verfasser und Absender der Beleidigungen sowie der vagen Androhung gegen die Ärztin gewesen sein könnte. Die Richterin war daraufhin sogar bereit, das Beleidigungsverfahren gegen ihn jetzt einzustellen. Das ist allerdings am Widerstand des Staatsanwalts gescheitert. Also hat die Richterin die Verhandlung zunächst abgebrochen. Und sobald der Angeklagte die Namen seiner Kumpane mitgeteilt hat, sollen diese dann als Zeugen zu einem neuen Prozesstermin vorgeladen werden. Unklar bleibt aber, ob der Fall damit gelöst werden kann. Ein Passus der Strafprozessordnung besagt nämlich, dass kein Zeuge aussagen muss, falls er sich oder einen nahen Angehörigen durch eine wahrheitsgemäße Schilderung selbst in die Gefahr eines eigenen Ermittlungsverfahrens bringt. Sollten sich Kumpane des Angeklagten im Zeugenstand also auf dieses Recht zur Auskunftsverweigerung berufen, wird wohl nicht mehr zu ermitteln sein, wer der Urheber der Beleidigungsmail war. Einen Termin, an dem dieser Prozess weiter geht, will die Richterin demnächst „von Amts wegen“ festsetzen.
Amtsgericht Düsseldorf Ärztin per Mail beleidigt und bedroht – Geldstrafe
Düsseldorf · Ob der Angeklagte die Mails selbst geschrieben hat, ist unklar. Angeblich hatten Freunde Zugriff auf seinen Rechner.
24.04.2024
, 06:00 Uhr