(wuk) Ein rücksichtsloser Rachefeldzug gegen einen Radfahrer inklusive absichtlichem Umfahren war einer 37-jährigen Autofahrerin beim Amtsgericht nicht nachzuweisen. Die Anklage war noch von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen, weil der Radfahrer zuvor ihren Außenspiegel abgetreten hatte – und die Frau ihn mit dem Auto verfolgt, ihn angeblich per Rammstoß zu Fall gebracht und verletzt habe, bevor sie davonfuhr. Übrig geblieben sind im Prozess eine fahrlässige Verletzung des Radlers und die Unfallflucht. Dafür muss die Frau 750 Euro Strafe zahlen.
Düsseldorf Flingern Autofahrerin verfolgte Radfahrer
Düsseldorf · Eine Autofahrerin soll in Düsseldorf nach einem Wortgefecht und einem abgetretenen Außenspiegel einen Radfahrer absichtlich angefahren und verletzt haben. Nun wurde die Frau wegen fahrlässiger Körperverletzung und Fahrerflucht verurteilt.
15.11.2023
, 06:00 Uhr