Nach der Niederlage vor Gericht Maskenpflicht nur in der City

Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf verzichtet nach der Niederlage vor Gericht auf eine allgemeine Maskenpflicht und geht mit der neuen Verfügung auf Nummer Sicher. Sogar die Stadtteilzentren fallen heraus.

 Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht.

Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht will die Stadt Düsseldorf rechtlich auf Nummer sicher gehen – und verzichtet auf einen zweiten Versuch für eine Maskenpflicht für das komplette Stadtgebiet. Der Mundnasenschutz soll stattdessen nur noch in fest definierten Teilen der Innenstadt und der Altstadt zur Pflicht werden. Außerdem soll auf den Plätzen vor und hinter dem Hauptbahnhof die Maske rechtlich vorgeschrieben werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am Dienstagabend erlassen und gilt bereits ab Mittwoch.