(wuk) Leer ausgegangen sind die Betreiber des Szene-Treffs „Meerbar“ jetzt mit ihrer Klage gegen die Stadt Düsseldorf. Am Montag hat eine Zivilkammer des Landgerichts bestätigt, dass zwei Maßnahmen des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) gegen die Meerbar im Jahre 2020 rechtens waren. Damit wurde eine Schadensersatzforderung der Meerbar-Betreiber in Höhe von 128 000 Euro zurückgewiesen. Das Urteil kann noch mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht angefochten werden.
Nach Schließung in der Corona-Zeit Betreiber der „Meerbar“ scheitern mit Klage gegen Stadt Düsseldorf
Düsseldorf · Das Lokal war in der Corona-Zeit von OSD-Mitarbeitern geschlossen worden. Ein Grund dafür waren tanzende Gäste, die Abstandsregeln missachtet haben sollen.
03.09.2024
, 06:00 Uhr