Amtsgericht Düsseldorf Polenböller am Rheinufer gezündet – Bewährungsstrafe für 23-Jährigen

Düsseldorf · Schon der Besitz ist strafbar – in der Silvesternacht hatte ein junger Duisburger zwei verbotene Böller in die Menge am Rhein geworfen. Nun stand er deshalb vor Gericht.

Der Angeklagte wurde von André Wallmüller vor Gericht vertreten. Von Silvesterfeten habe sich der junge Mann seit der Tat ferngehalten.

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Aus Spaß sei Ernst geworden, umschrieb ein Verteidiger am Dienstag vorm Amtsgericht die Taten eines 23-jährigen Angeklagten. Der hatte laut Geständnis in der Silvesternacht vor einem Jahr am Mannesmannufer zwei so genannte Polenböller gezündet und mitten in die dortige Menschenmenge geworfen. „Aus Jux und Dollerei“, so der Anwalt weiter, wurde dann aber eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Widerstands gegen Polizeibeamte.