Radfahrer fiel von Theodor-Heuss-Brücke Sieben-Meter-Sturz: Brückengeländer an der Unfallstelle ist zu niedrig

Düsseldorf · Nur 95 Zentimeter ist die Brüstung an der Heuss-Brücke hoch, von der ein Radfahrer gestürzt ist. Vorgeschrieben sind 1,30 Meter.

Nachgemessen: An der Unfallstelle ist das Geländer nur 95 Zentimeter hoch. Vorgeschrieben sind eigentlich 130 Zentimeter.

Foto: Uwe-Jens Ruhnau

Das Geländer an der Theodor-Heuss-Brücke, von der ein 66-Jähriger bei einem Unfall sieben Meter in die Tiefe gestürzt ist, ist zu niedrig. Rund 95 Zentimeter misst die Brüstung, vorgeschrieben ist eine Höhe von mindestens 1,30 Meter. Dass es hier einen Missstand gibt, ist schon seit Jahren bekannt: Bereits 2018 kündigte die Stadtverwaltung an, dass rund 180 Brücken mit 12 500 Metern Geländer aufgrund einer neuen Bundesrichtlinie erhöht werden müssten, um Stürze von Fahrradfahrern zu verhindern. Was für einige anfangs wie eine übertriebene Sicherheitsvorkehrung wirkte, hat sich spätestens mit dem seltenen, aber schweren Unfall als notwendig erwiesen.