Mit dem Schritt vor das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hatte Konrad Koester eine letzte Chance gesehen, den Großmarkt an der Ulmenstraße doch noch länger vollständig erhalten zu können. Doch das BVerwG in Leipzig hat am Mittwoch entschieden: Düsseldorf ist nicht verpflichtet, den als öffentliche Einrichtung betriebenen Großmarkt weiterzuführen.
Bundesverwaltungsgericht bestätigt Urteil Der Großmarkt muss endgültig weichen
Düsseldorf/Leipzig · Am Bundesverwaltungsgericht ging der Rechtsstreit zwischen der Stadt und einem Händler in die letzte Instanz. Die Genossenschaft zeigt sich wenig überrascht und sieht sich auf dem richtigen Weg.
25.04.2024
, 06:00 Uhr