Tanzen ist in Düsseldorf steuerpflichtig. Geregelt ist das in der Vergnügungssteuersatzung der Stadt, die da offenbar keinen Spaß versteht. In Paragraf sechs sind die Abgaberegeln für Tanzveranstaltungen zusammen mit „Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern, Striptease-Vorführungen, Peepshows, Tabledances und Darbietungen ähnlicher Art, Sex- und Erotikmessen“ niedergeschrieben. Ein Unding, findet Daniel Fritschi, Betreiber des Clubs Golzheim unter der Theodor-Heuss-Brücke. „Das in einen Topf zu werfen, finde ich bedenkenswert und dringend änderungsbedürftig.“
Stadt Düsseldorf versteht keinen Spaß Club-Betreiber verärgert – Tanzen ist vergnügungssteuerpflichtig
Düsseldorf · Nicht nur für Striptease-Vorführungen oder Spielhallen ist in Düsseldorf Vergnügungssteuer fällig, sondern auch für Tanzveranstaltungen. Bei Club-Betreibern sorgt das für Unverständnis. Was die Politik nun ändern will.
14.07.2022
, 06:00 Uhr