(ujr) Wie sieht eine Zwangsgeldandrohung aus? Am besten lässt sich dies am konkreten Fall darlegen. Dem Fahrer eines Mercedes AMG-Modells wird in der Verfügung auferlegt, für drei Jahre beim Benutzen öffentlicher Straßen in Düsseldorf das Verursachen unnötigen Lärms zu unterlassen, verursacht etwa „durch das Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen (insbesondere als sogenannter Gasstoß), unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren“. Sollte er sich daran nicht halten, wird ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro angedroht, bei Wiederholung eines von 10 000 Euro. Ersatzweise ist Haft möglich.
Maßnahme in Düsseldorf Zwangsgeldandrohung an einem Beispiel
Düsseldorf · Erst 5000 und dann 10.000 Euro: Ein solches Zwangsgeld muss gut begründet sein. Hier Auszüge aus einer solchen Verfügung für den Fahrer eines AMG-Mercedes.
22.05.2022
, 05:02 Uhr