Prozess in Düsseldorf Klage abgewiesen: Zaun auf Worringer Platz darf bleiben

Düsseldorf · Das Landgericht hat entschieden: Der Pizzeria-Betreiber muss den Zaun um seine Terrasse nicht abbauen. Geklagt hatte die Architektin des Platzes, die durch die Abgrenzung ihr Urheberrecht verletzt sah.

Um diesen Zaun auf dem Worringer Platz dreht sich der Streit.

Foto: veke

Der Streit um einen Zaun auf dem Worringer Platz hat vorerst ein Ende gefunden: Das Düsseldorfer Landgericht hat die Klage der Architektin des Platzes abgewiesen. Das heißt: Die Abgrenzung um die Pizzeria darf bleiben.