Beide gingen in Berufung – und das Landgericht hat massive Kritik am ersten Urteil formuliert. Mehr als 200 000 Euro in bar soll der Sohn von 2016 bis 2018 als Drogenkurier und Anwerber weiterer Kuriere für eine Drogenbande kassiert haben. Dafür zu mehr als sieben Jahren Haft verurteilt, hat er die Strafe verbüßt. Doch laut Anklage soll er Vater und Mutter in die Geldwäsche von fast 50 000 Euro dieser Drogengelder hinein gezogen haben. Diesen Betrag habe er den Eltern überreicht, sie sollen das Geld auf zwei Konten der Mutter gestellt – und dem Sohn später wieder aushändigt haben. Beide hatten jede Kenntnis von den Drogengeschäften in erster Instanz beim Amtsgericht heftig bestritten. Und doch kam es dort zum Schuldspruch gegen sie – gestützt auch auf eine damalige Telefonüberwachung des Sohnes. Diese Beweiswürdigung und die Rückschlüsse auf die Eltern hat das Landgericht jetzt in der Berufung aber als „sehr sehr sportlich“ bezeichnet. Das damalige Verhalten der Eltern könne „dubios“ wirken – aber genauso gut ganz anders betrachtet werden. Zumal beide Eltern auch jetzt beteuern, sie hätten von Drogengeschäften ihres Sohnes nichts geahnt: „Freispruch, weil wir nichts gemacht haben“, gab der Vater jetzt als Ziel der Berufung an. Auch die Mutter ließ über ihren Anwalt vortragen, sie habe „nix damit zu tun gehabt“. Und doch sei ihr ganzer Schmuck seit Jahren beschlagnahmt, auch ihr Konto weiterhin gesperrt – um eine vom Amtsgericht einst verfügte Einziehung von rund 43 000 Euro zu sichern. In einem ersten Ergebnis hielt es das Landgericht jetzt für denkbar, die Verfahren gegen die Eltern gegen Geldauflagen sogar einzustellen. Das will die Staatsanwaltschaft nun prüfen. Sonst müsste das Verfahren gegen den Vater und die Mutter eines Drogenkuriers demnächst noch einmal ganz neu aufgerollt werden.
Landgericht Düsseldorf Eltern sollen Drogengeld ihres Sohnes gewaschen haben
Düsseldorf · (wuk) Wie weit darf elterliche Fürsorge für ein erwachsenes Kind gehen? Das hat das Landgericht im Prozess gegen ein Elternpaar (61/68) zu klären. In erster Instanz waren beide vom Amtsgericht zu je 1400 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie ihrem ältesten Sohn (40) geholfen haben sollen, dessen Gewinne aus Drogengeschäften zu waschen.
06.11.2023
, 06:00 Uhr