Landgericht Düsseldorf Eltern sollen Drogengeld ihres Sohnes gewaschen haben

Düsseldorf · (wuk) Wie weit darf elterliche Fürsorge für ein erwachsenes Kind gehen? Das hat das Landgericht im Prozess gegen ein Elternpaar (61/68) zu klären. In erster Instanz waren beide vom Amtsgericht zu je 1400 Euro Strafe verurteilt worden, weil sie ihrem ältesten Sohn (40) geholfen haben sollen, dessen Gewinne aus Drogengeschäften zu waschen.

Die Angeklagten forderten einen Freispruch.

Foto: wuk