Stückelmord-Prozess in Düsseldorf „Zwei Mal vor dem Schwurgericht zu lügen ist kein Kavaliersdelikt“ – Frau muss für Falschaussage zahlen

Düsseldorf · 2021 wurde ein Mann verurteilt, weil er seine Mutter getötet und zerstückelt hatte. Nun ging es erneut um den Fall – weil eine Zeugin im Prozess gelogen hatte.

Einer der beiden Schwurgerichtssäle des Landgerichts Düsseldorf.

Foto: Marlen Keß

„Wir sind hier nicht auf dem Basar“, sagt der Staatsanwalt irgendwann in Richtung der Verteidigung: „Zwei Mal vor dem Schwurgericht zu lügen ist nun mal kein Kavaliersdelikt.“ Dass eine heute 51-Jährige vor Gericht gelogen hat, ist unstrittig, das hat sie bereits gestanden. Im Düsseldorfer Landgericht geht es jetzt darum, wie das zu bestrafen ist. Sie könne die verhängte Geldstrafe – 150 Tagessätze à 40 Euro – nicht zahlen, sagt ihr Verteidiger, und wäre mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung oder aber einer reduzierten Summe glücklicher. Doch der Staatsanwalt hält dagegen: Sie habe gelogen, als es um die Tötung eines Menschen gegangen sei, die Strafe sei auch in der Höhe angemessen.