Sie hießen „Luna“ und „Peter“, waren 17 Jahre alt und schwer krank: Dennoch verweigerte eine Düsseldorferin ihren beiden Hunden Medikamente und Untersuchungen und ließ sie leiden, als sie schon längst hätten eingeschläfert werden müssen. Dafür war sie vom Amtsgericht im Dezember 2023 mit einem Strafbefehl belegt worden, gegen den sie Einspruch erhoben hatte. Nun sollte der Fall vor Gericht kommen, doch die 49-jährige Angeklagte erschien nicht. Damit bleibt der Strafbefehl bestehen und die Frau muss wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro zahlen.
„In desolatem Gesundheitszustand“ Düsseldorferin vernachlässigt ihre Hunde und muss 4500 Euro zahlen
Düsseldorf · Abgemagert und todkrank wurden zwei Hunde bei einer Frau gefunden. Sie sei ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen, urteilt das Amtsgericht.
21.03.2025
, 06:00 Uhr