Corona Maskenpflicht Überraschender Freispruch im Prozess um dubioses Attest

Düsseldorf · (wuk) Im Prozess um eine angeblich gefälschte Maskenbefreiung hat das Landgericht am Freitag die 55-jährige Angeklagte überraschend freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, sich während der Corona-Pandemie per Internet bei einer nordhessischen Arztpraxis ein Blanko-Attest für die Befreiung von Maskenpflicht beschafft, selbst ausgefüllt und verwendet zu haben.

ARCHIV - 22.03.2021, Bayern, Nürnberg: Eine FFP2-Maske hängt an einem Haken. Auch nach dem Wegfall der allgemeinen Corona-Maskenpflicht für Beschäftigte in Gesundheitseinrichtungen können Betreiber von Arztpraxen gegenteilige Anordnungen treffen (zu dpa: «Ärzte können weiter Corona-Maske beim Personal verlangen»). Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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Das Amtsgericht hatte sie deshalb bereits wegen des „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ zu einer Geldstrafe von 600 Euro Strafe verurteilt. Der Erfolg ihrer Berufung beim Landgericht kann nach Ansicht ihres Anwalts Udo Vetter bundesweit „möglicherweise Präzedenzwirkung haben“. (Az: 23 Ns 19/22)