Eine Entschädigung in Rekordhöhe hat das Landgericht einer Frau aus Nordrhein-Westfalen zugesprochen, deren private Sexvideos durch einen flüchtigen Internet-Bekannten unerlaubt und teils unter voller Namensnennung auf drei Porno-Portalen veröffentlicht worden waren. Die Richter einer Zivilkammer werteten diese unerlaubte Verbreitung als „besonders schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht“ der Klägerin und haben ihr 120 000 Euro als Schadensersatz zugesprochen. Das hat eine Sprecherin des Landgerichts bestätigt. Bisher lagen Entschädigungen in vergleichbaren Fällen bei rund 25 000 Euro.
Landgericht Düsseldorf Angeklagter lud Filme der Ex auf Porno-Seiten hoch – 120.000 Euro Strafe
Düsseldorf · Das Landgericht Düsseldorf hat einen Immobilien-Makler zu einer Rekordstrafe verurteilt. Die Richter glaubten ihm nicht, dass es ein „Versehen“ gewesen sei.
05.09.2023
, 06:00 Uhr