Mutter aus Düsseldorf Geldstrafe wegen Verbreitens einer Sprachnachricht

Düsseldorf · Weil sie ein Telefonat mit der Schulleiterin aufgenommen hatte, wurde eine Mutter nun verurteilt.

Die Angeklagte wurde von Peter Dietz verteidigt. Sie gab zu, ein Telefonat mit der Leiterin einer Schule heimlich aufgenommen zu haben.

Foto: wuk

Deutlich reduziert hat ein Amtsrichter am Montag die Geldstrafe für eine 42-jährige Mutter. Sie gab zu, im Mai 2023 ein Telefonat mit der Leiterin einer Schule heimlich aufgenommen und hinterher in einer Eltern-Chatgruppe veröffentlicht zu haben. Zunächst war sie wegen dieser Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes mit 1500 Euro Strafe belegt worden. Dagegen protestierte die Mutter erfolgreich. In der Verhandlung und nach der Aussage der 42-Jährigen hat der Richter die Strafe auf jetzt 300 Euro gesenkt.