Schon seit Mitte März gilt die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in sensiblen Bereichen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeeinrichtungen. Wer nicht vollständig gegen Corona geimpft ist und keine ärztlichen Gründe dafür nachweisen kann, soll dort nicht mehr arbeiten dürfen. Doch bei der Umsetzung des Gesetzes geht das Düsseldorfer Gesundheitsamt alles andere als mit Härte vor, wie eine Nachfrage bei der Behörde ergibt.
Impfpflicht in Kliniken und Arztpraxen Ungeimpfte Pfleger arbeiten weiter
Düsseldorf · Das Gesundheitsamt hat hunderten Mitarbeitern eine Sondergenehmigung erteilt. Ein Bußgeld wurde verhängt.
19.07.2022
, 06:00 Uhr