Dabei habe er mit der Klinge, angeblich aus Angst vor dem Duo, allerdings nur herum gefuchtelt – und einen Stich nicht bemerkt. Der Schuldspruch gegen ihn erging wegen gefährlicher Körperverletzung, wie vom Staatsanwalt beantragt.
Landgericht Düsseldorf Drei Jahre Haft nach Messerstich in Straßenbahn
Düsseldorf · Mit einer Haftstrafe von drei Jahren hat das Schwurgericht einen 47-jährigen Angeklagten belegt. Er hatte in einem Teilgeständnis eingeräumt, dass er im Juli 2022 im Streit mit zwei Jugendlichen in einer Rheinbahn ein Messer gezückt und einem der Kontrahenten eine Verletzung im Oberbauch zugefügt habe.
17.02.2024
, 06:00 Uhr