(wuk) Halter haften für ihre Hunde – zumindest bei strafbaren Vorwürfen wie fahrlässiger Körperverletzung. Das erfuhr ein 28-jähriger Hundebesitzer am Montag beim Amtsgericht. An einer Ampel der Werstener Straße wartend, soll sein angeleinter Golden Retriever an einem Aprilabend 2023 durch einen plötzlichen Schritt nach hinten einen Radfahrer (57) zu Fall gebracht haben. Im Prozess ließ das Sturzopfer jedoch durch Ungereimtheiten aufhorchen. Letztlich wurde das Verfahren gegen den Hundebesitzer gegen eine Auflage von 600 Euro eingestellt – wegen „geringer Schuld“.
Prozess in Düsseldorf Angeleinter Hund verursacht Fahrradunfall – so urteilt der Richter
Düsseldorf · Durch einen Sprung nach hinten soll das Tier einen Radfaher zu Fall gebracht haben. Die Richter sahen eine „geringe Schuld“.
01.10.2024
, 06:00 Uhr