(wuk) Sie sind kaum das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind: Nachgemachte Banknoten, die als Filmrequisiten ausdrücklich gestempelt sind als „movie money“ oder „prop copy“, wollte ein 16-Jähriger trotzdem als Zahlungsmittel einsetzen. So lautet die Anklage gegen ihn, die aktuell dem Amtsgericht vorliegt. Demnach soll der Schüler vor mehr als einem Jahr versucht haben, mit einem 50-Euro-Theatergeldschein zwei Portionen Currywurst samt Pommes zu bezahlen. Der Prozess wegen Geldfälschung und versuchten Betrugs musste jetzt jedoch verschoben werden.
Prozess in Düsseldorf Angeklagter Jugendlicher bezahlt Currywürste mit Theatergeld
Düsseldorf · Theatergeld mit einem Nennwert von 40.000 Euro hat ein Jugendlicher im Internet bestellt. Mit einem der Scheine wollte er in der Düsseldorfer Altstadt Pommes und Currywürste bezahlen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.
13.06.2023
, 06:00 Uhr