(wuk) Schriftlich geäußerte Vermutungen, Richterinnen hätten ihn „aus sachfremden und offensichtlich feministischen Motiven zu Unrecht verurteilt“, kosten einen Rechtsanwalt (52) jetzt 1600 Euro Strafe. So hat am Freitag eine dritte Richterin entschieden und den Volljuristen wegen übler Nachrede schuldig gesprochen – in Abwesenheit. Denn zum Prozesstermin kam er nicht persönlich vorbei, schickte seinen Strafverteidiger. Der trug vor, die Äußerungen über angebliche Rechtsbeugung der ersten beiden Richterinnen seien „nachvollziehbar“, maximal eine „persönliche Wertung“, aber nicht strafbar.
Quittung für Düsseldorfer Anwalt Jurist wegen übler Nachrede auf Richterinnen verurteilt
Düsseldorf · Der Anwalt warf ihnen vor, sich aus feministischen Gründen gegen ihn verschworen und das Recht zu seinen Lasten gebeugt zu haben.
08.07.2024
, 06:00 Uhr