(wuk) Ein extrem schwerer Gang dürfte jetzt einer unzufriedenen Kundin eines Kosmetik-Salons bevorstehen. Weil die Düsseldorferin gegen das Beauty-Institut eine Zivilklage auf „Schadenersatz von mindestens 3000 Euro“ erhoben hat, muss die Klägerin jetzt zur Verhandlung persönlich bei Gericht erscheinen. Mehr noch: Die Amtsrichterin hat ausdrücklich angeordnet, dass die klagende Kundin dabei ungeschminkt erscheinen müsse. Dabei hatte die Kundin ihre Klage auch damit begründet, dass sie seit der Kosmetik-Behandlung jetzt ohne Make-Up angeblich nicht mehr vor die Tür gehen könne.
Klage gegen Düsseldorfer Kosmetiksalon Zeugin muss ungeschminkt vor Gericht erscheinen
Düsseldorf · Kundin eines Kosmetik-Salons klagt, weil ihre Augenringe nach Behandlung noch dunkler sind als vorher.
30.01.2024
, 06:00 Uhr